Legale Konsolidierung

Wir bieten mit LUCANET und TAGETIK zwei Softwareprodukte für die legale Konsolidierung und die Managementkonsolidierung an! Diese Softwareprodukte werden den Anspruchen der Konsolidierung zu 100 % gerecht und unterstützen zusätzlich auch die integrierte Unternehmensplanung ebenso wie das Reporting. Damit wird ein effektiver und effizienter CPM-Prozesse sichergestellt.

Legale Konsolidierung

Bei der Konsolidierung ist zwischen legaler Konsolidierung und Managementkonsolidierung zu unterscheiden. In beiden Fällen geht es um die Darstellung eines Konzerns, während bei der Managementkonsolidierung die Darstellung auf die internen Anforderungen des Managements abgestimmt wird, und meist die Abbildung der Führungsstrukturen im Vordergrund steht, ist im Rahmen der legalen Konsolidierung auf die jeweils gültigen Rechnungslegungsstandards (z.Bsp. IAS) zu achten. Es wird die Eliminierung sämtlicher konzerninternen Transaktionen und Geschäftsfälle zu jedem Bilanzstichtag verlangt. Zudem ist in der legalen Konsolidierung 100%ige Nachvollziehbarkeit durch Einzelbewegungen gefordert.

Kommt ein neues Unternehmen zu einem Konzern hinzu, spricht man von der sog. Erstkonsolidierung. Die darauf folgenden Konsolidierungen werden als Folgekonsolidierungen bezeichnet. Wird ein Unternehmen verkauft, spricht man von einer Entkonsolidierung.

Die Konsoliderung erfolgt auf  Basis der Einzelabschlüsse sämtlicher Unternehmen. Verfügt ein Unternehmen über ein abweichendes Wirtschaftsjahr, ist eine Anpassung des Einzelabschlusses auf den Abschlussstichtag des Konzerns vorzunehmen. Ist der Zeitversatz kleiner als 3 Monate kann der Abschluss des Tochterunternehmens weiter entwickelt werden. Anderenfalls muss ein Zwischenabschluss erstellt werden. Darüber hinaus müssen alle Einzelabschlüsse auf die konzernweiten Bewertungs- und Bilanzierungsrichtlinien übergeleitet werden. Wenn Unternehmen nicht in Konzernwährung abschließen, müssen diese auf die Konzernwährung umgerechnet werden. Sofern es nicht ohnehin einen konzernweit einheitlichen Kontenplan gibt, muss auch eine Überführung des Kontenplans auf den Konzernkontenplan erfolgen.

Wenn alle vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen sind, erfolgt die eigentliche legale Konsolidierung in folgenden sieben Schritten:

  1. Erstellung der Summenbilanz durch Addition der Salden sämtlicher Unternehmen des Konsolidierungskreises
  2. Kapitalkonsolidierung durch Eliminierung sämtlicher Beteiligungen beim Mutterunternehmen
  3. Schuldenkonsolidierung durch Eliminierung aller konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten
  4. Aufwands- und Ertragskonsolidierung durch Eliminierung aller konzerninternen Lieferungen und Leistungen
  5. Zwischeneliminierung: Anpassung aller Bilanzpositionen aufgrund von konzerninterner Liefer- und Leistungsbeziehungen
  6. Ausweis und  Umgliederung von Minderheitsanteilen (nicht zum Konzern gehörendes Eigenkapital)
  7. Durchführung von Konzernkorrekturen (Bestände, latente Steuern, Umgliederungen usw.)

Technische Realisierung von Managementkonsolidierung und legaler Konsolidierung

Heute bieten bereits viele Buchhaltungs- und ERP-Systeme Grundfunktionen für die Konzernkonsolidierung. Meist gehen aber die Anforderungen über den angebotenen Funktionsumfang hinaus. Die Anschaffung einer speziellen Software für die legale Konsolidierung kann Sinn machen. Wir empfehlen dabei darauf zu achten, dass die Konsolidierung sinnvollerweise sowohl im IST als auch im PLAN gemacht wird und daher eine Lösung Sinn macht, die Planung und Konsolidierung unterstützt. Nur so kann sichergestellt werden, dass zwei ohnehin schon aufwändige CPM-Prozesse (Konsolidierung & Planung) effektiv und effizient abgearbeitet werden können.

Wir bieten mit LUCANET und TAGETIK zwei Softwareprodukte für die legale Konsolidierung und die Managementkonsolidierung an, die diesem Anspruch zu 100 % gerecht werden und auch die integrierte Unternehmensplanung ebenso wie das Reporting unterstützen und so effektive und effiziente CPM-Prozesse ermöglichen.

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie den Prozess der Konzernabschlusserstellung mit der Software LucaNet am besten gestalten, dann sehen Sie sich dieses Video an.

Sollten Sie Fragen zum Thema legale Konsoliderung oder Managementkonsolidierung haben, melden Sie sich einfach! Sehr gerne besprechen wir mit Ihnen Ihre Anforderungen und machen Ihnen eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise.

Rechnungslegung

Die legale Konsolidierung ist natürlich als Teil des Konzernabschluss zu sehen. Es geht darum den Business Partner zu zeigen, in welchem Bereich der Group ein Mehrwert geschaffen wird. Die Konzernrechnungslegung erfordert die Berücksichtigung der entsprechenden Rechnungslegungsvorschriften wie IFRS oder HGB. Von einem Konzern wird immer dann gesprochen, wenn mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung (herrschendes Unternehmen) zusammengefasst werden (§ 18 Abs. 1 AktG oder §290 Abs. 1 HGB). Es besteht die Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses immer dann, wenn das Mutterunternehmen die Stimmrechtsmehrheit hat oder wenn Unternehmen unter der einheitlichen Leitung einer Kapitalgesellschaft stehen.

Neben der eigentlichen Software für die legale Konsolidierung, im englischen auch als Software für die Financial Consolidation bezeichnet, und der integrierten Planung kann natürlich auch eine klassische Business Intelligence Software einen Mehrwert für die legale Konsolidierung liefern, da gerade BI-Software oft über hervorragende ETL-Werkzeuge verfügt, die für die automatische Datenbeschaffung und für die Integration der Daten in die Konsolidierungslösung gut geeignet sind.


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Mario Rosenfelder - Controllingexperte