ESG Reporting

Videos zum Thema ESG Reporting

Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Thema ESG Reporting! Wir zeigen auf, was ESG ausgelöst hat, welche Richtlinien relevant sind, wer wann was berichten muss und wie Sie Ihren Nachhaltigkeitsbericht mit der passenden Software umsetzen können. Es steht Ihnen hier auch eine Videoserie zur Verfügung, die Ihnen einen ersten Eindruck vermitteln, wie die ESG Berichterstattung mit den von uns angebotenen Softwareprodukten CCH Tagetik & LucaNet realisiert werden kann.

Weiterführende Informationen rund ums Thema ESG erhalten Sie in unseren kostenlosen On-Demand-Webinaren!

European Green Deal

ESG Reporting, Schaubild von consultnetwork

Der Klimawandel und die Umweltzerstörung stellen eine existenzielle Bedrohung für Europa und die Welt dar! Aus diesem Grund hat sich die Europäische Union für den European Green Deal entschieden, welcher Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt machen und den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft realisieren soll.

Folgende Ziele wurden mit dem Abkommen festgelegt:

  • Bis 2030 sollen mindestens 55% der Treibhausgasemission bezogen auf 1990 eingespart werden.
  • Bis 2050 sollen keine Netto-Treibhausgase mehr ausgestoßen werden.
  • Wachstum soll von der Ressourcennutzung abgekoppelt, Mensch und Region dabei aber nicht vergessen werden.

Damit soll sichergestellt werden, dass wir und zukünftige Generationen einem besseren und gesünderen Leben entgegensehen. Anspruchsvolle Ziele, die eine Vielzahl an Aktivitäten erfordern!

Um unser gesamtes Leben nachhaltiger zu gestalten, braucht es ein Finanzierungsverhalten sowohl von öffentlichen als privaten Investoren, welches die Erreichung der Ziele des Green Deals sicherstellt. In diesem Zusammenhang wird häufig von Sustainable Finance gesprochen. Sustainable Finance hat das Ziel, den Finanzsektor zu langfristigen Investments in nachhaltige Projekte und eine nachhaltige Wirtschaft im allgemeinen zu bewegen. Dadurch soll Wachstum geschaffen werden und gleichzeitig der Druck auf die Umwelt reduziert und auch auf soziale Aspekte sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung nicht vergessen werden. Womit wir beim Thema ESG angelangt wären.


ESG: Environmental Social Governance

Ziel von ESG ist es also, Wachstum zu generieren ohne dabei die Umwelt auszubeuten oder gar zu vernichten und zusätzlich nicht auf die Gesellschaft und Unternehmensführung zu vergessen. Für jede dieser Dimensionen werden nachprüfbare Kriterien festgelegt.

Environmental

  • Treibhausgasemissionen
  • Energie
  • Biodiversität
  • Ressourcen
  • Umweltschutz

Social

  • Produktverantwortung
  • Arbeitsbedingungen & -standards
  • Gesellschaftliches Engagement
  • Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Governance

  • Partnerschaft
  • Compliance - Anti-Korruption
  • Anti-Bestechung
  • Anti-Geldwäsche
  • Menschenrechte
  • Risiko- & Reputationsmanagement

Doch was hat das alles mit dem Thema Reporting zu tun?

"You can´t manage what you can´t measure!"

Wir als Manager und/oder Controller müssen, um diese komplexen Ziele der EU zu erreichen, in einem ersten Schritt Nachhaltigkeit messbar machen. Wir müssen messbar machen, ob ein Projekt nachhaltig ist und gleichzeitig keine negativen Effekte auf unsere Gesellschaft hat. Denn in Zukunft soll das Erreichen von Nachhaltigkeitszielen eine durch Richtlinien vorgeschriebene fixe Dimension im Bereich der Unternehmenssteuerung werden.


Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Im April 2021 wurden die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen oder auch Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) seitens der EU Kommission angenommen. Die CSRD löst die bestehenden, unzureichenden Berichtserstattungsanforderungen der NFRD ab bzw. ändert die Vorgaben für Unternehmen wie folgt:

  1. Der Anwendungsbereich wird auf alle Großunternehmen und alle Unternehmen, die an geregelten Märkten notieren, ausgeweitet.
  2. Eine Prüfung der gemeldeten Informationen wird erforderlich.
  3. Detaillierte Anforderungen an die Berichterstattung und die Verpflichtung zur Berichterstattung nach den verbindlichen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird eingeführt.
  4. Die Unternehmen müssen die gemeldeten Informationen digital kennzeichnen, damit sie maschinenlesbar sind und auf einem einheitlichen europäischen Zugangspunkt bereitgestellt werden können.

Durch die CSR Richtlinie werden mit einem Schlag fast 50.000 Unternehmen in der EU verpflichtet, mit den neuen detaillierten Standards für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung zu arbeiten.

Aber, was ist eigentlich nachhaltig?

Um diese Frage zu beantworten, gibt es die EU Taxonomie, welche definiert, was nachhaltig ist. Die EU Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, in welchem aus Umweltsicht nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten aufgelistet und klassifiziert werden, um Investoren, Firmen und Politikern eine Orientierungshilfe und Sicherheit zu geben, welche wirtschaftlichen Aktivitäten wirklich nachhaltig sind. Die EU Taxonomie berücksichtigt 6 verschiedene Umweltziele.

Die 6 Umweltziele

  1. Klimaschutz*
  2. Anpassungen an den Klimawandel*
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Neben der Beurteilung, ob eine Maßnahme zu einem der genannten Ziele einen wesentlichen Beitrag leistet, muss eine Wirtschaftstätigkeit drei weitere übergeordnete Bedingungen erfüllen, um als ökologisch nachhaltig zu gelten:

Erstens darf eine infrage kommende Maßnahme eines der anderen fünf Umweltziele nicht negativ beeinträchtigen. Es muss hier das sogenannte DNSH-Prinzip (do no significant harm) eingehalten werden.
Zweitens müssen soziale Mindeststandards eingehalten werden. Als Beispiel seien hier die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen genannt.
Drittens müssen technische Bewertungskriterien erreicht sein, die für jedes Umweltziel durch delegierte Rechtsakte festgelegt sind. Diesbezüglich ist jedoch anzumerken, dass es derzeit nur für die ersten beiden Ziele* (den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel) detaillierte Ausarbeitungen in der EU Taxonomie bzw. in den Anhängen dazu gibt. Der dazugehörige erste delegierte Rechtsakt zu den ersten beiden Umweltzielen und der delegierte Rechtsakt zu den Offenlegungen gemäß Art. 8 der Taxonomieverordnung gelten seit dem 01. Januar 2022.

Zusätzlich zur EU Taxonomie gibt es bereits seit März 2018 die Verordnung über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Finanzen (SFDR), welche von der EU beschlossen wurde. Darin werden Hersteller von Finanzprodukten und Finanzberater verpflichtet, gegenüber Endanlegern Nachhaltigkeitsrisiken offenzulegen. Das heißt, die Unternehmen der Finanzbranche benötigen entsprechende Informationen von den Unternehmen, in die sie investieren, um der SFDR gerecht zu werden.

Wer wird gemäß der CSRD berichtspflichtig?

Die Pflicht zur Abgabe einer Nachhaltigkeitserklärung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive haben:

ab 2024

  • börsennotierte Unternehmen
  • > 500 Mitarbeiter:innen
  • die bereits zur nichtfinanziellen Berichtserstattung verpflichtet sind

ab 2025

  • alle großen Kapitalgesellschaften
  • haftungsbeschränkte Personen und Handelsgesellschaften
  • Banken und Versicherungen - unabhängig von deren Rechtsform

Wenn 2 dieser Kriterien erfüllt sind:

  • > 250 Mitarbeiter:innen
  • Bilanzsumme > 20 Millionen EUR
  • Umsatzerlöse > 40 Millionen EUR

ab 2026

  • alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen

Wenn 2 der dieser Kriterien erfüllt sind:

  • > 10 Mitarbeiter:innen
  • Bilanzsumme > 350.000 EUR
  • Umsatzerlöse > 700.000 EUR

Es wird damit gerechnet, dass in Summe ca. 50.000 Unternehmen in ganz Europa verpflichtet werden, eine Nachhaltigkeitserklärung abzugeben.
Nicht berichtspflichtige Unternehmen können freiwillig einen entsprechenden Bericht erstellen.

Was muss in Zukunft berichtet werden?

Was in Zukunft wie berichtet werden muss, regeln die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die ESRS schreiben die verbindlichen Konzepte und Grundsätze vor, die bei den Nachhaltigkeitsberichten nach der Corporate Sustainabilty Reporting Directive anzuwenden sind. Ziel der Standards ist es, dass die in den Nachhaltigkeitsberichten veröffentlichten Daten verständlich, relevant, vergleichbar und überprüfbar sind. Die Standards werden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet und liegen derzeit als Entwurf vor.

Die European Sustainability Reporting Standards unterscheiden zwischen drei Berichtanforderungen:

  • allgemeine Anforderungen
  • branchenspezifische Anforderungen
  • unternehmensspezifische Anforderungen

Je nach dem, in welcher Branche das Unternehmen tätig ist, können unterschiedliche Anforderungen vorliegen. Eine spezielle Situation eines Unternehmens kann zusätzlich von den Branchenanforderungen abweichende unternehmensspezifische Anforderungen auslösen.

Im Wesentlichen zielt das Nachhaltigkeitsberichtswesen nach den ESRS aber auf die drei Hauptbereiche Environment, Social und Governance ab, weshalb auch von ESG Berichterstattung gesprochen wird.

Welche KPIs müssen berichtet werden?

Gemäß der EU Taxonomie sind Unternehmen der Realwirtschaft verpflichtet, zumindest folgende KPIs zu berichten:

  • Im Bereich CAPEX ist das Verhältnis von Investitionsausgaben, die EU Taxonomie-konform sind, verglichen mit den Gesamtinvestitionsausgaben zu berichten.
  • Im Bereich OPEX ist das Verhältnis von Betriebsausgaben, die für Prozesse und Vermögenswerte geleistet werden, die EU Taxonomie-konform sind, verglichen mit den gesamten Betriebsausgaben zu berichten.
  • Im Bereich Umsatz ist der Anteil des Umsatzes, der mit EU Taxonomie-konformen Maßnahmen erzielt wurde, verglichen mit dem Gesamtumsatz zu berechnen. Dabei müssen die EU Taxonomie-konformen Werte den jeweiligen Gesamtwerten gegenübergestellt werden.

ESG in der praktischen Umsetzung

Das Thema ESG Reporting betrifft viele unserer Kunden. Mit CCH Tagetik, LucaNet aber auch mit unseren Data Warehouse und BI-Lösungen bieten wir Produkte und Technologien an, die helfen, diese regulatorischen Vorgaben zu erfüllen. Im Rahmen zahlreicher Kunden- und Interessentengespräche haben wir jedoch festgestellt, dass viele unserer Kunden noch gar nicht bereit sind für eine Software, sondern erst eine fachliche Unterstützung im Thema benötigen, um die vorliegenden Pflichten und Anforderungen zu klären.

Aus diesem Grund haben wir einen Beratungsprozess entwickelt, welcher die Berichtspflichten und die daraus resultierenden Anforderungen an die technischen Lösungen erhebt! Diesen Beratungsprozess implementieren wir gerade im eigenen Unternehmen, obwohl unser Unternehmen consultnetwork in den ersten Schritten nach den CSRD nicht berichtspflichtig ist.

Denn wir bei consultnetwork leben das Prinzip "Design for yourself", welches besagt, dass Unternehmen dann erfolgreich sind, wenn sie versuchen, die eigenen Produkte und/oder Dienstleistungen wo immer möglich selbst zu konsumieren und zu perfektionieren. Und so lassen wir Sie im Rahmen dieser exklusiven Videoserie an der Implementierung des ESG Reporting in unserem Unternehmen teilhaben. ⇓

Abonnieren Sie am besten unseren YouTube-Channel, um keinen Teil unserer Serie zu versäumen!


Software zur Erstellung Ihrer Nachhaltigkeitsberichte

Wir bieten Lösungen verschiedener Hersteller wie CCH Tagetik, LucaNet, SAP oder Microsoft für die ESG Berichterstattung an. In unserer Videoserie bekommen Sie einen ersten Eindruck, wie Sie ESG Berichte mit LucaNet sowie mit CCH Tagetik von Wolters Kluwer umsetzen können. Einfach Name und Mail-Adresse eingeben und die Videos stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung.

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Bitte geben Sie uns Ihre Kontaktdaten bekannt, damit wir Ihnen umgehend den Link zum Video per E-Mail schicken können. Ihre Daten werden von uns vertraulich behandelt und nicht weitergegeben, siehe Datenschutz.

Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihre Anforderungen in einem unverbindlichen Erstgespräch und finden die für Sie passende Lösung!
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.


Webinaraufzeichnungen zum Thema ESG (kostenlos)

Webinaraufzeichnung: ESG Reporting

Webinaraufzeichnung ESG Assessment

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Webinaraufzeichnung: ESG Reporting mit LucaNet - ESRS & EU Taxonomie

Webinaraufzeichnung: SAP Analytics Cloud Investitionsplanung unter Berücksichtigung von ESG

Webinaraufzeichnung: Erstellung & Abbildung individueller KPIs mit dem CCH Tagetik ESG-Modul


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Mario Rosenfelder - Controllingexperte